Hüftgelenksdysplasie HD

VdH – Richter Machetanz: Kann nicht sagen, ob Hunde gesund sind – update 13.09.13

Herr Peter Machetanz ist lt. Webseite des VdH „Richter“ über    a l l e   VdH-Rassen und „Präsident“ des VdH-Vereins für deutsche Spitze. 

Er ist damit wesentlich und verantwortlich an der Entwicklung der „Rasse“-Hunde beteiligt.

Zu seinen   f e h l e n d e n   tiermedizinischen Kenntnissen

 siehe den Film bei 3 Sat vom 12.09.2013: 

 „Der Rasse-Wahn und seine Folgen.“

k l i c k    h i e r   zur Mediathek 3 Sat

Der genaue Wortlaut seiner Erklärung über seine fehlenden tiermedizinischen Kenntnisse vor Kameras in der Öffentlichkeit: „Ich bin kein Mediziner! Ich kann nicht exakt sagen, ob die Hunde gesund sind. (…)“   siehe Video bei ca 11:00.

Die Miniaturisierung von Kleinspitzen u.a. wird erwähnt im Video bei ca 18:30). Zu sehen ist dort auch das Tränen des Auges.

Der sehenswerte Film enthält ferner Stellungnahmen von Psychologen, Tierärzten, Wissenschaftlern u.a. auch zur

Reduzierung genetischer ERBKRANKHEITEN wie Hüftgelenksdysplasie  (Video ab 24:17, 25:07). 

Teile des Films sind direkt auf der Seite    http://www.rechtsanwalt-siegfried-m-schwarz.com/welpenhandel/     aufrufbar als Teile des o.a. Films. Dadurch ergeben sich leichte Veränderungen bei den aufrufbaren Filmabschnitten. Die geänderten Angaben sind auf der verlinkten Webseite angegeben.                                                          k l i c k    h i e r

 

Damit auch der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland den Wert von Hunden mit der Erbkrankheit HD  (auch konkret „HD C“) und seine Versuche, die Information der Öffentlichkeit zu unterbinden, besser einschätzen kann, wird die Lektüre der Unterseite  der

Domain RA Schwarz „TIERSCHUTZ DIVERSES“ anheimgestellt.

3 Urteile mit Angabe Gericht, Aktenzeichen, Datum, vollständiger Text als Pdf-Datei beigefügt, Link auf Internetseite ….     Fazit: Wert eines HD-Hundes ist NULL €

Klick hier

Bewertung von VdH-Zuchten in der Öffentlichkeit   k l i c k  h i e r

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Kennzeichen der  Hüftgelenksdysplasie ( HD ) beim Hund  sind Inkongruenz zwischen der Gelenkpfanne der Hüfte (Acetabulum) und dem Kopf des Oberschenkels (Femurkopf) sowie eine Lockerung der Bänder im Hüftgelenk.

Die Folgen sind degenerative Um- und Abbauprozesse im Hüftgelenk.

Hüftgelenksdysplasie (HD) ist eine    

e r b l i c h   (genetisch) 

bedingte  Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die zu schwerer Arthrose und damit zu chronischen Schmerzen führen kann.  click  Veröffentlichungen Prof. Dr. Mark Flückiger, Dysplasiekommission Zürich, Universität Zürich    und   auch   click    Veröffentlichung der TiHo Hannover Prof. Dr. Distl

Nach aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen kommt den genetischen Faktoren die größte Bedeutung an der Ausprägung der  HD  zu.

In den Genwirkungen soll es lt. Untersuchungen 

keine Unterschiede zwischen den einzelnen HD-Graden geben.

click  :

 wiss. Projekte und Berichte der Gesellschaft zur Förderung kynologischer Forschung e.V. GKF Bonn

2. Stellvertretender Vorsitzender dieser  GKF ist Prof. Dr. Peter Friedrich  (click: GKF),

zugleich Präsident des VdH (click: VdH).

Warum werden dann die wissenschaftlichen Erkenntnisse

unter seiner Präsidentschaft des VdH nicht umgesetzt? 

Der VdH fasst seine Ziele  theoretisch wie folgt (click: VdH Geschäftsbericht 2012)

“ Im VdH gilt e i n e der s t r e n g s t e n Zuchtordnungen der Welt mit h o h e n Qualitäts-

S t a n d a r d s.“ „Die Ahnennachweise der VdH-Mitgliedsvereine sind mit dem VdH-Gütesiegel ausgezeichnet. Es gewährleistet, dass strenge Wurf- und Zucht-    K o n t r o l l e n  durchgeführt werden. Aufwendige Zuchtprogramme zur  Vermeidung  g e n e t i s c h e r  Defekte und die enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung verfolgen dabei das eine Ziel:

Die Zucht von    g e s u n d e n   und sozialverträglichen Rassehunden.“

Die VdH-Zucht-Ordnung nebst Durchführungsbestimmungen (click: Text im Internet) legt die 

M i n d e s t a n f o r d e r u n g e n für die Zucht von Hunden unter Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie der Bestimmungen der FCI in der jeweils gültigen Fassung fest, die von den Rassehunde-Zuchtvereinen des VdH eingehalten und rassespezifisch ergänzt werden 

m ü s s e n.

§ 4 S. 1 Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen theoretisch zum Ziel haben (…), 

Vitalität (Gesundheit/Alter) zu fördern, 

e r b l i c h e    Defekte durch geeignete Zuchtprogramme  zu   b e k ä m p f e n.

III. dieser ZuchtO; Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD)

1. Rassehunde-Zucht v e r e i n e,   in deren Zuchtbestand Hüftgelenksdysplasie (HD)   v o r k o m m t ,   die zuchthygienische Maßnahmen erfordert, sind zur Erstellung von verbindlichen Untersuchungs- und Bekämpfungsprogrammen verpflichtet.

2. Der Begriff „Hüftgelenksdysplasie“ (HD)  u m f a s s t   die   e r b l i c h e   Erkrankung des Hüftgelenks.

(Stand: 15.04.2012 – gültig ab 06.08.2012).

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Ordre des médecins vétérinaires du Québec :  

La dysplasie de la hanche chez le chien

1-Qu’est-ce que la dysplasie de la hanche?   (auf den Link   k l i c k e n)

C’est une anomalie de développement de la hanche qui mène éventuellement à la dégénérescence (ostéoarthrose) de celle-ci . L’animal qui en souffre naît avec une hanche saine mais, avec la croissance, survient des changements « pathologiques » qui favoriseront la détérioration de l’articulation; elle deviendra alors « arthritique ».

2-Quelle en est la cause?

La dysplasie de la hanche est une maladie complexe et plusieurs questions demeurent encore sans réponse.

 T o u s    s’entendent à dire qu’il s’agit d’une maladie   h é r é d i t a i r e.

Par contre, d’autres facteurs (environnementaux)   peuvent  influencer l’apparition et/ou la sévérité de la maladie. L’alimentation, la supplémentation et l’exercice peuvent avoir un rôle à jouer dans le développement et les manifestations cliniques de la dysplasie de la hanche,

 mais      s i  ,    et seulement      s i 

l’animal  est porteur des gênes de la maladie.

3-Quelles races en sont affectées?

Tous chiens, quelqu’en soit la race, peuvent être affectés par la dysplasie de la hanche. Elle est beaucoup plus fréquente par contre chez les chiens de race géante, grande et moyenne.

4-Quels sont les symptômes de la dysplasie de la hanche?

Il n’y a aucun symptôme caractéristique de la dysplasie de la hanche mais

 certains signes devraient nous mettre la puce à l’oreille:

difficulté à se lever, à monter les escaliers, à sauter, intolérance à l’exercice, boiterie plus ou moins sévère d’une ou des deux pattes arrière après une période de repos, course en « saut de lapin »…

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Dies verdeutlicht die     w e l t w e i t e     Übereinstimmung und  Beurteilung dieser 

schwerwiegenden Erkrankung mit  

 g e n e t i s c h e r        P r ä d i s p o s i t i o n    

und  weltweiten  Eindämmungsversuchen hinsichtlich aller Rassen.

Irrelevant hierbei ist die seit vielen Jahren emotional geprägte Diskussion, durch welche Maßnahmen vielleicht oder auch nicht Schmerzen bis zur Notwendigkeit der Einschläferung verzögert oder zeitlich gemildert werden können oder nicht. Auch mögliche operative Eingriffe welcher Art und in welchem Hundealter  und die Entwicklung und Vorgabe von Zucht- und Kontrollprogrammen für einzelne Rassen sind irrelevant.

Die Erbkrankheit (!) Hüftgelenksdysplasie hat nichts, aber auch wirklich nichts zu tun weder mit Fellfarbe noch mit friseurmäßig gestyltem  Plüschfell.  Auch stimmungsvolle Fotos (wie z.B. Sonnenuntergänge mit nicht einmal erkennbaren Hunden) haben mit dem emotionalen Sektor des Gehirns zu tun, nicht jedoch mit dem, der das Denken steuert.  „Hübsch“ oder „schön“  ist nicht gleichzusetzen mit frei von Erbkrankheiten (!).

Wer meint, aus in Steh-, Sitz- und Liegeposen drapierten Hunden auf den Ausschluss der Erbkrankheit (!) Hüftgelenksdysplasie schließen zu müssen,  zumal angeblich „alle“ (???) Spitze „langlebig“ (???) seien,  sollte sich besser auf    S t e i f t i e r e   beschränken.

Es ist zu wünschen, dass Alice und Arwen vom A-Wurf vom Elbauenland keine gesundheitliche „Ähnlichkeit“ entwickeln mit ihrer erblich HD-belasteten Mutter Elisa von der Lärchenhöhe und noch weniger mit ihrer erblich HD-belasteten Grossmutter Gypsi vom Schmuttertal oder gar ihrer  vielleicht hübschen, aber noch viel stärker HD erblich belasteten Tante Natalie vom Schmuttertal.

Bereits die    Z u c h t   hat durch gezielte Aussortierung von Linien und Eltern Einfluss zu nehmen vor anderen Maßnahmen.

Ein Züchter, der auch noch stolz auf seiner Webseite veröffentlicht, schon die allererste Zuchthündin der eigenen Zuchtlinie habe HD gehabt und mehrere Hundert Nachkommen der Linie Schmuttertal hervorgebracht, demonstriert fehlendes Verantwortungsbewusstsein.

Jeder Kaufinteressent trifft   danach  seine eigene persönliche Entscheidung , ob er einen erblich vorbelasteten Hund kauft und die damit verbundenen Risiken eingehen will oder nicht. Auch die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen setzen eine zeitlich   v o r    der Kaufentscheidung liegende und objektiv zutreffende   I n f o r m a t i o n  von Kaufinteressenten durch Züchter voraus.

Sowohl geeignete Zucht als auch vorzeitige objektiv richtige Information der Kaufinteressenten werden allerdings in Deutschland      v e r h i n d e r t     nicht nur durch einzelne Züchter, sondern insbesondere durch spezielle Zuchtvereine  (wie  z.B.   durch den  Verein für deutsche Spitze).

Insbesondere durch den VdH,  der selbst  die  Umsetzung seiner anscheinend  für die Optik  und ansonsten für den Papierkorb bestimmten abstrakten 

 „Zuchtordnungen“ und „Zielvorstellungen“  verhindert.

In diesem Zusammenhang klick hier:

Verein für deutsche Spitze Merkwürdigkeiten

Update 26.05.2014

Herr B. W., Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland, hat durch 2 Instanzen Klage geführt gegen Rechtsanwalt Schwarz mit den Anträgen, weite Teile dieser Webseite zu löschen. Durch Urteil vom 21. Mai 2014 hat die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht Stuttgart, die Klage des Herrn B. W. abgewiesen und seine Berufung zurückgewiesen. Der Streitwert beträgt 18.500 €. Herr B. W. trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen: LG RV, OLG Stuttgart

Ausgenommen wurden 3 (drei) Sätze, die im Tenor des Berufungsurteils wörtlich zitiert sind.  Die 3 (drei) Sätze sind auf der Webseite gelöscht.

Im nachfolgend aufrufbaren Berufungsurteil ist dieser Teil des Urteilstenors ausgeklammert, um die 3 (drei) Sätze – dem Antrag des Herrn W. entsprechend – nicht zu veröffentlichen.

Das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bezieht sich in weiten Teilen ausdrücklich auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ravensburg.

Auch dieses Urteil ist daher nachfolgend vollinhaltlich ebenfalls als Pdf-Datei zugänglich.

Berufungsurteil B. W. gegen RA Schwarz

B. W. ./. Rechtsanwalt Schwarz wegen Antrag auf Löschung der Webseite Auszug Berufungsurteil Oberlandesgericht Stuttgart 21. Mai 2014 Aktenzeichen 4 U 16/14
Auszug Berufungsurteil Wiedergabe der Anträge des Herrn B. W. und Begründung der Zurückweisung der Anträge mit Rechtsprechungsnachweisen
W. Berufung gegen Schwarz OLG Stutt
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I. Instanz LG RV B.W. gegen RA Schwarz

B. W. (Kläger) gegen Rechtsanwalt Schwarz (Beklagter) Landgericht Ravensburg
Urteil vom 21. Oktober 2013
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger (B. W.) trägt die Kosten des Rechtsstreits. Streitwert; 18.000,00 Euro – insgesamt 20 Seiten
B. W.gegen Rechtsanwalt Schwarz
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Verein für deutsche Spitze seriös?

VdH-Verein für deutsche Spitze unkorrekte Einberufung und Durchführung einer Generalversammlung – Folgen:

Wahlen und Beschlüsse unwirksam

Frage des Vorstandes hängt monatelang im Raum

Herr Machetanz beklagt sich in der Vereinszeitschrift gar über die Forderung legaler Vorgehensweise.

Wozu braucht dieser Verein eine Satzung?

Diesen Verein in seiner Gesamtheit kann man nur beglückwünschen. Er braucht wirklich keine Satzung. Die müßte er ja einhalten. Aber wer will das schon?

Update 24.01.2014
Das OLG Köln hat im Januar 2014 die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln zum Vorstand des Vereins aufgehoben.

Danach ist der „alte“ Vorstand (bei dem es ja bekanntlich bereits Rücktritte gegeben hatte), weiterhin im Amt.

Die durch diesen Vorstand fehlerhaft einberufene und fehlerhaft durchgeführte Generalversammlung hat demzufolge vielen Mitgliedern des Vereins einen nicht unbeträchtlichen Schaden zugefügt, zumal Generalversammlungen hohe Kosten verursachen und die Verantwortlichkeiten über Monate hinweg aufgrund sich widersprechender gerichtlicher Entscheidungen durch Kölner Gerichte im Raum hingen.

weiter unten unter 4.):

Lt. § 19 Abs 6 der Satzung des Vereins für deutsche Spitze legen die einzelnen Hauptvorstandsmitglieder zwangsweise zu jeder ordentlichen Generalversammlung ihre Ämter nieder und erklären  gegenüber der Generalversammlung ihren
R ü c k t r i t t
 
– einmal unterstellt, sie halten sich an die eigene Satzung –

Zitat: „Einmal unterstellt, sie halten sich an die eigene Satzung.“

Da nicht einmal die Generalversammlung ordnungsgemäß einberufen war, gab es den lt. Satzung geforderten Rücktritt nicht

Nur weiter so. Dann muss der „Vorstand“ nie zurücktreten. Eine legale Generalversammlung ist doch nur hinderlich und verursacht hohe Kosten. Wozu braucht so ein Verein Beschlüsse?

Chronologie der Vorgänge beim VdH-Verein für deutsche Spitze:

 

Was ist passiert in diesem Verein?

Zitat:

“ 30. August 2013  
WIR BITTEN UM KENNTNISNAHMEAufgrund von Einsprüchen aus der Mitgliedschaft gegen die Zusammensetzung der Delegierten der Generalversammlung vom 20./21. April 2013 hat das Amtsgericht Köln den gewählten Hauptvorstand nicht eingetragen.
Die Zusammensetzung der Delegierten war unkorrekt.
Damit war die Generalversammlung 2013 weder Bestellungs- noch Abberufungsorgan.
 Wahlen und Beschlüsse sind wirkungslos.  Der 2010 gewählte Hauptvorstand ist damit bis zu einer neuen Generalversammlung im Amt.  (…)““

Anmerkung:

1.) Der Hauptvorstand wurde am 20./21. April 2013 NICHT „gewählt“.

Wahlen und Beschlüsse waren bekanntlich unkorrekt und WIRKUNGSLOS.

2.) Die Wirkungslosigkeit betrifft zudem   ALLE Pöstchen  und auch das Abnicken der „Finanzen“ incl. der nicht ganz unerheblichen, laut Satzung des Vereins „gemeinnützigen“ Einnahmen auf der Seite des „Hauptvorstandes“.

 3.)

Sofern eine Generalversammlung unter vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mißachtung anhängiger Einsprüche und Ehrenrats-Anrufungen einberufen worden sein sollte, könnten ggf. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten u.a.m.) gegen die Verursacher (Vorstand) ins Auge gefasst werden.

Auf § 27 Abs 3, §§ 664 ff, 280 BGB bzw. § 31 a BGB u.a.m. wird hingewiesen.

4.)

Die GV ist   N I C H T   „Abberufungsorgan“ für den Hauptvorstand.
 
Lt. § 19 Abs 6 der Satzung des Vereins für deutsche Spitze legen die einzelnen Hauptvorstandsmitglieder zwangsweise zu jeder ordentlichen Generalversammlung ihre Ämter nieder und erklären  gegenüber der Generalversammlung ihren R ü c k t r i t t
 
– einmal unterstellt, sie halten sich an die eigene Satzung –
 
Die Tätigkeit des Hauptvorstandes ist lt Satzung begrenzt auf den Zeitraum bis zur nächsten  ordentlichen GV.
 
Rücktritt ist eine einseitige  Willenserklärung.
 
Er ist einer Beschlussfassung nicht zugänglich..
 
Dies weiß Herr Machetanz, umso mehr als  er lt. seiner Mail vom 06.09.2013 anwaltlich beraten war und ist.
 
Daraus folgt, dass
der früher einmal gewählte Hauptvorstand
 
seit dem 20. April 2013 dem Beschluss des Amtsgerichts Köln zufolge    
n i c h t    mehr   existierte .
 
Der Verein als juristische Person war daher dem Amtsgericht Köln zufolge zeitweise nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten.
 
Außerdem hat es nach der Hauptvorstands-Wahl 2010 bekanntlich schon 2011 mehrere Rücktritte gegeben, so dass auch ein Hinweis auf den Hauptvorstand des Jahres 2010 an der Sach- und Rechtslage vorbei geht.
 
Es handelte sich dem Beschluss des Amtsgerichts Köln zufolge nur um einen sogenannten “faktischen Vorstand”. 
 
Es ist davon auszugehen, dass Herr Peter Machetanz dies wußte. 
Eigentlich hätte man erwarten müssen,  dass er die Mitglieder  „seines“ Vereins sogleich umfassend und zutreffend informiert. 
 

Das Amtsgericht Köln hat sodann per Beschluss einen „Notvorstand“ verfügt. Diesem Notvorstand gehörte Herr Machetanz nicht an.

 

Es scheint aber diesen VdH-Verein zu charakterisieren, dass Herr Machetanz sich gleichwohl weiterhin als „Präsident“ ausgab und agierte und anscheinend z.B. auch die von ihm erstellten Broschüren weiter vertrieb und damit Einnahmen kassierte …

Update 06.09.2013:

Bezüglich der Mail des Herrn Machetanz vom 06.09.2013,  mit der er dieVorlage des Protokolls der Generalversammlung vom 20./21. April 2013 verweigert, wäre es zweckmäßig, wenn er u.a. §§ 27 Abs 3, 666 BGB zur Kenntnis nehmen würde. Danach steht den Vereinsmitgliedern grundsätzlich ein Auskunftsrecht über    a l l e   wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Vereins zu.

 Dies umfasst das nicht a priori unwirksame Protokoll der GV.

 Unwirksam sind in jedem Falle die Wahlen und sonstigen Beschlüsse.

 Nach  § 17 Abs 4 der Satzung des Vereins  ist das Protokoll der GV zu veröffentlichen. Es  bestehen Einspruchsrechte gegen das Protokoll.

 Hat Herr Machetanz  Sorgen wegen der Rücktrittserklärungen?

 

Update 16.12.2013:

Das Amtsgericht Köln hat einen    N O T – Vorstand bestellt.

Trotzdem erscheint auf der Webseite der Gruppe München dieses Vereinsfolgendes Schreiben: 

29.11.2013
Sehr geehrte Gruppenvorsitzende,
wie Sie ja bereits aus dem Bestellungsbeschluss des Amtsgerichtes Köln wissen, wurden vier Notvorstandsmitglieder eingesetzt, die nun bis zu einer wirksamen Wahl der Delegierten die Vereinsarbeit übernehmen und ausführen sollen.  (…)

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Viele Grüße
Ihr Vorstand / VfDSp.

Erstaunlich, dass am 29.11.2013 „Ihr Vorstand“ schreibt.

Immerhin wußte man dort doch, dass es dem Beschluss des Amtsgerichts Köln zufolge nur einen NOT-Vorstand gab.

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Update 20.08.2013:

VDH Züchter Verweigerung Nachweis der Entwurmung der Welpen u.a.

Der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland  beanstandet per  18.07.2013, er sei  (wörtliches Zitat:)

 „nicht verpflichtet, Entwurmungen nachzuweisen.“  

 Das Wurfabnahmeprotokoll, dessen Vorlage der VdH öffentlich auf der Webseite des VdH und im Rahmen der Internetkampagne des VdH gegen Welpenhandel fordert zur Überprüfung von Entwurmung u.a. zwecks Erkennen eines seriösen Züchters sei (wörtliches Zitat:) ein

„vereinsinternes Dokument, dessen Herausgabe seitens des Vereins nicht gestattet ist“.  ???

Er  beanstandet ferner, dass er „als einziger konkreter Fall“ hervorgehoben werde. Er hebt explizit auf eine angebliche Mail vom 17. Mai 2013 von Frau  Sz  von “Despinas Zauberwölfen“ an ihn ab. Diese Züchterin von Wolfsspitzen frage u.a. wörtlich, wie denn der Züchter „die Entwurmung nachweisen“ solle und betone: „Zuviel Entwurmen ist auch schädlich für die Darmflora der Kleinen z.B.“

Den Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland träfe auch in Bezug auf die Identität der verkauften Welpen (wörtliches Zitat:)

„keinerlei Nachweispflicht“.

Auch behauptet der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland per 18.07.2013, die von ihm selbst auf seiner eigenen homepage als „Ahnentafel“ von Elisa von der Lärchenhöhe und als „Ahnentafel“ von Leo vom Schmuttertal in der Öffentlichkeit so bezeichneten „Ahnentafeln“ seien keine „Ahnentafeln“, sondern (wörtliches Zitat:)  „ Information zur artgerechten Haltung und Pflege“.  ???

Die (Gewichts-)Angaben im hier (siehe weiter unten) veröffentlichtenWurfmeldeschein (wörtliches Zitat des Züchters der Wolfsspitze vom Elbauenland:)  „beruhten auf 

Abschreibfehlern der Zuchtwartin Gamalski,

die das Gewicht der Hunde von 10 Tagen zuvor abgeschrieben hatte.“  

 Ach so:  Abschreiben …

Haben VDH und Verein für deutsche Spitze die Zuchtordnungen aufgehoben?

Damit auch der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland den Wert von Hunden mit der Erbkrankheit HD  (auch konkret „HD C“) und seine Versuche, die Information der Öffentlichkeit zu unterbinden, besser einschätzen kann, wird die Lektüre der Unterseite  der

Domain RA Schwarz  „TIERSCHUTZ DIVERSES“ anheimgestellt.

3 Urteile mit Angabe Gericht, Aktenzeichen, Datum, vollständiger Text als Pdf-Datei beigefügt, Link auf Internetseite ….     Fazit: Wert eines HD-Hundes ist NULL €

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Bewertung von VdH-Zuchten in der Öffentlichkeit   k l i c k  h i e r

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Dieser Verein für deutsche Spitze ist verantwortlich für die Zucht deutscher Spitze in  ihm beigetretener  „Zwinger“ bzw. „Zuchtstätten“. Zu diesen deutschen Spitzen zählen  Wolfsspitz/Keeshond, Großspitz, Mittelspitz, Kleinspitz u.a.m.

Lt. Internet-Foren und Webseiten scheinen sich in diesem Verein schon seit Jahren Besonderheiten zu häufen.

Zur Vermeidung seitenlanger Aneinanderreihung von Zitaten dienen nachfolgende Links auf  aufschlussreiche Webseiten.

Einzeln anklicken:

Spitz Forum Vorgang Züchter „Schneewittchen“ 

Zitat: „… Was wir dem Hauptvorstand (HV) vorwerfen, ist, dass er auch hier wieder tatenlos einer negativen Entwicklung zugesehen hat …“

Spitz Forum Vorgang „Wahlen im Verein für deutsche Spitze eine Farce“

Zitat: „… Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass m.E. selbstverständlich alle Spitzbesitzer und –interessenten ein Recht haben zu erfahren, wie es in dem Verein zugeht, der für sich in Anspruch nimmt, dass gesamte Zuchtgeschehen der Spitze innerhalb der FCI zu bestimmen …“

Spitz-Forum Vorgang: „Großspitzzucht – genetische Verarmung“ von April 2013   Zitat: „Der letzte DSH (Geschichte war in der WUFF), der für Aufsehen sorgte, ging nach China, glaube für 250.000,00 €. Richter und Zuchtwarte bekamen um die 70.000,00 € Provision usw. Kein Geld zu verdienen … dass ich nicht lache. Glaubt jemand, dass bei solchen Beträgen der Hund als Lebewesen noch eine Rolle spielt?“  Zutreffender Kommentar hierzu aus dem Forum 11./12.04.2013: „Boah unglaublich…Ich dachte, heutzutage ist züchten nur eine Leidenschaft. Das hier ist dann einfach nur noch    G e s c h ä f t .   Armes Tierchen …“  

In diesem Sinne s. u.a. auch Kaufvertrag des Wolfsspitzzüchters  „Elbauenland“ des Vereins für deutsche Spitze  Click hier    und hier    und hier   und hier   : Durch veröffentlichte Bescheinigungen/Urkunden am konkreten Fall des Züchters „Elbauenland“ nachgewiesene falsche Angaben durch Züchter und Zuchtwart, Verweigerung der Vorlage eines Wurfabnahmeprotokolls, Verweigerung der Nachweise angeblicher Wurmbekämpfungsmaßnahmen vor dem Verkauf von 2 Welpen (früher als 8 Wochen),  Verheimlichung von Hüftgelenksdysplasie in beiden Elternlinien (dysplasie de la hanche) ,  mangels Freigabe der Daten nicht überprüfbare Behauptungen über angebliche PL- und PHPT-Untersuchungen, Bescheinigung angeblich aus „Versehen“ von 8 Totgeburten in einem Wurf, rechtlich in Teilen unwirksamer und auf erhebliche Geldgewinne für den Züchter abstellender und Haftung auf den Käufer abwälzender Kaufvertrag, usw. usw.  plus privater Wertungen der Vorgehensweisen.   

Ferner click hier : „Der deutsche Spitz – eine Rasse stirbt aus?“

Klick auch hier

Zum Thema Spitze und Gesundheit (click hier: Spitz-Liebhaberverein):

Zum Unterthema Erbkrankheiten   click hier    : Hüftgelenksdysplasie (HD), Patellaluxation (PL), Alopecie X, Primäre Hyperparathyreoidose (PHPT),   ferner z.B. bestimmte angeborene Herzdefekte (u.a. Fallot´sche Tetralogie beim Wolfsspitz, Persistierender Ductus Arteriosus Botalli beim Zwergspitz), angeborene Epilepsie beim Wolfsspitz (Achtung: Epilepsie tritt oft aus anderen Gründen auf, z.B. bei Leberfunktionsstörungen, Unterzuckerung, Gehirnverletzungen. Das hat nichts mit einer angeborenen Ursache zu tun und ist rasseunabhängig) oder Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) beim Wolfsspitz

Ferner click hier : Die Zähne, Epilepsie, DNA Cluster-Studie,  Parasiten und Würmer u.a.m.

 Zu PHPT, PL, DNA  u.a  siehe und click auch auch Vereins-Gruppe „Hansa“

Zitat    click hier   

„Um  möglichen zukünftigen Entwicklungen rechtzeitig vorbeugen zu können, wäre es schön, wenn rechtzeitig entsprechende Informationen an den Zuchtverein gelangen würden. Dabei sind Sie als (zukünftiger) Spitzbesitzer gefordert. Im Fall des tierärztlich zweifelsfrei nachgewiesenen Auftretens einer angeborenen Erkrankung bei Ihrem Hund wäre es züchterisch wertvoll, wenn Sie diese Information an den Verein für Deutsche Spitze (der Liebhaber-Verein kann diese Infos nicht verwerten, weil er sich nicht züchterisch betätigt) weiterleiten. Sofern gehäuft Falle von bestimmten Erkrankungen auftreten sollten, können dann entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

VDH contra Welpenmafia oder nur pro VDH?

Zur Ergänzung click hier       und hier      und wegen der vielen Details insbesondere hier       und hier      und hier  

Aus dem A-Wurf der „Auslesezucht“ Wolfsspitze vom Elbauenland siehe in Ergänzung zu den veröffentlichten Fotos auch das Video vom 20.09.2013:       k l i c k  h i e r      und  h i e r 

VdH – Richter Machetanz: Kann nicht sagen, ob Hunde gesund sind – update 13.09.13

Herr Peter Machetanz ist lt. Webseite des VdH „Richter“ über    a l l e   VdH-Rassen und „Präsident“ des VdH-Vereins für deutsche Spitze. 

Er ist damit wesentlich und verantwortlich an der Entwicklung der „Rasse“-Hunde beteiligt.

Zu seinen   f e h l e n d e n   tiermedizinischen Kenntnissen

 siehe den Film bei 3 Sat vom 12.09.2013: 

 „Der Rasse-Wahn und seine Folgen.“

k l i c k    h i e r   zur Mediathek 3 Sat

Der genaue Wortlaut seiner Erklärung über seine fehlenden tiermedizinischen Kenntnisse vor Kameras in der Öffentlichkeit: „Ich bin kein Mediziner! Ich kann nicht exakt sagen, ob die Hunde gesund sind. (…)“   siehe Video bei ca 11:00.

Die Miniaturisierung von Kleinspitzen u.a. wird erwähnt im Video bei ca 18:30). Zu sehen ist dort auch das Tränen des Auges.

Der sehenswerte Film enthält ferner Stellungnahmen von

Psychologen, Tierärzten, Wissenschaftlern u.a. auch zur

Reduzierung genetischer ERBKRANKHEITEN wie Hüftgelenksdysplasie  (Video ab 24:17, 25:07). 

Teile des Films sind direkt auf der Seite    http://www.rechtsanwalt-siegfried-m-schwarz.com/welpenhandel/     aufrufbar als Teile des o.a. Films. Dadurch ergeben sich leichte Veränderungen bei den aufrufbaren Filmabschnitten. Die geänderten Angaben sind auf der verlinkten Webseite angegeben.                                                           k l i c k    h i e r

Update 20.08.2013:

VDH Züchter Verweigerung Nachweis der Entwurmung der Welpen u.a.

Der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland  beanstandet per  18.07.2013, er sei  (wörtliches Zitat:)

 „nicht verpflichtet, Entwurmungen nachzuweisen.“  

 Das Wurfabnahmeprotokoll, dessen Vorlage der VdH öffentlich auf der Webseite des VdH und im Rahmen der Internetkampagne des VdH gegen Welpenhandel fordert zur Überprüfung von Entwurmung u.a. zwecks Erkennen eines seriösen Züchters sei (wörtliches Zitat:) ein „vereinsinternes Dokument, dessen Herausgabe seitens des Vereins nicht gestattet ist“.  ???

Er  beanstandet ferner, dass er „als einziger konkreter Fall“ hervorgehoben werde. Er hebt explizit auf eine angebliche Mail vom 17. Mai 2013 von Frau  Sz von “Despinas Zauberwölfen“ an ihn ab. Diese Züchterin von Wolfsspitzen frage u.a. wörtlich, wie denn der Züchter „die Entwurmung nachweisen“ solle und betone: „Zuviel Entwurmen ist auch schädlich für die Darmflora der Kleinen z.B.“

Den Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland träfe auch in Bezug auf die Identität der verkauften Welpen (wörtliches Zitat:)

„keinerlei Nachweispflicht“.

Auch behauptet der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland per 18.07.2013, die von ihm selbst auf seiner eigenen homepage als „Ahnentafel“ von Elisa von der Lärchenhöhe und als „Ahnentafel“ von Leo vom Schmuttertal in der Öffentlichkeit so bezeichneten „Ahnentafeln“ seien keine „Ahnentafeln“, sondern (wörtliches Zitat:)  „ Information zur artgerechten Haltung und Pflege“.  ???

Die (Gewichts-)Angaben im hier (siehe weiter unten) veröffentlichtenWurfmeldeschein (wörtliches Zitat des Züchters der Wolfsspitze vom Elbauenland:)  „beruhten auf 

Abschreibfehlern der Zuchtwartin Gamalski,

die das Gewicht der Hunde von 10 Tagen zuvor abgeschrieben hatte.“  

 Ach so:  Abschreiben …

Haben VDH und Verein für deutsche Spitze die Zuchtordnungen aufgehoben?

VdH de facto gegen Tierschutz und gegen Verbraucher

Bewertung des VdH in der Öffentlichkeit: k l i c k   h i e r

Es gibt  VIELE  VdH-Zuchtvereine mit unterschiedlichsten Rassen, bei denen es z.T. extrem tierschutzwidrige Zustände bis  zur  Einschaltung  von   S t a a t s a n w a l t s c h a f t   und  Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt.

Lt. Webseite des Foxterrierverbandes e.V. (DFV) ist noch am 28.05.2013 ein Foxterrier-Züchter Rudolf Br. Aus Oer-Erkenschwick (mit eigener Webseite) als Verbands-Zuchtwart ausgewiesen (click hier), außerdem als Zuchtrichter (click hier).

Für Informationen wird verwiesen auf den aktuellen Film zum   VDH -Verein der    

F o x t e r r i e r  :     c l i c k    h i e r .      Zitat aus dem Film:

„Selbst ein seriöses Zertifikat ist also keine Garantie für eine gute Zucht“

Ist es dann noch ein „seriöses“ Zertifikat?

Und   w e r   ist die „Hundemafia“? 

Wie Giftpilze schießen Wolfsspitze seit Ostern 2013 mit Webseiten und Verkaufsanzeigen angeblicher „Wolfsspitz“-VDH-Züchtungen und Fotos aus den Beständen sogenannter Liebhaber dieser Rasse aus dem Nichts, um Käufer anzulocken. Dass Welpenfotos sich ähneln wie ein Ei dem anderen und Berichte über die vermeintlich wundersamste Hunderasse der Welt  Namen enthalten sogar von Hunden, die z.B. wg. Herzfehler nicht alt geworden sind, scheint die Euphorie nicht zu stören. „Krankheit“ taucht nicht auf.

Ob VDH und Verein für deutsche Spitze incl. namentlich genannter „Zuchtstätten“ und „Liebhaber“, falls sie für den Internet-Storm im Bereich „Wolfsspitz“ verantwortlich sind, wirklich nicht merken, was sie hier tatsächlich anrichten?

Oder sollte sich die „Mafia“ nur geschickt der VDH-Initiative gegen die „Welpenmafia“ bedienen?

Wenn der VDH und aktuell der VDH-Verein für deutsche Spitze nicht allmählich mit Besen vor eigenen Türen kehren und Spreu vom Weizen trennen, zerstören sie eine weitere deutsche Hunderasse und fordern die angeblich bekämpfte „Mafia“ dazu auf, sich ohne Aufwand sog. „Seriositäts“-Zusätze zu bedienen.  „VDH“-Beifügung, Benutzen von Webangaben sog. Zuchtstätten, angebliche „Ahnennachweise“ , sog. „Deckrüden“ 1. Klasse und problemlos fälschbare, da  nirgends nachprüfbare Behauptungen zu „Gesundheits“- und „Qualitäts“-Zertifikaten reichen, um im Verantwortungsbereich des deutschen VDH welchen Hund auch immer an irregeleitete Käufer zu bringen.

Zu weiteren Internethinweisen zum Verein für deutsche Spitze click auch hier

Alle Behauptungen zu Herkunft, Gesundheit, Qualität pp eines Hundes müssen wirksam überprüfbar gemacht werden und zu realisierbaren Haftungsfolgen beim Verkäufer führen. Der Verkäufer muß gegenüber dem Kaufinteressenten bzw.  Käufer die Freigabe behaupteter Daten erklären.

Dies betrifft u.a. relevante tierärztliche Maßnahmen, eingeholte Laborwerte, gefertigte Röntgenaufnahmen zu HD, ED, PL und alle behaupteten sonstigen Daten z.B. zu PHPT, zu bei GenoCanin hinterlegten Daten einschließlich DNA usw. Dies betrifft insbesondere auch die Überprüfbarkeit sog. Ahnennachweise und aller (Erb-) Krankheiten.

Echter  Kampf gegen „Hundemafia“ scheint effektiver zu sein auf der Basis offizieller Urkunden wie beispielsweise Gewerbescheinen aufgrund öffentlichrechtlich überprüfbarer Daten.

Wenn der VDH als in Deutschland zuständige und damit verantwortliche Dachorganisation weiterhin in Untätigkeit erstarrt, fördert er nur neben eigenen Gewinnen die „Hobby“-Mafia und stellt sich massiv gegen Tierschutz und gegen Verbraucher.

 

                              

 animierte-hund-bilder-304            

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

§§ 13,  14,  474 ff u.a. BGB  Verbraucherschutz bei Hundekauf

Der VDH ist der Verband für das Deutsche Hundewesen e.V, Dortmund,  Registergericht Amtsgericht Dortmund VR 1546  click hierEr ist seiner eigenen Webseite zufolge Dachorganisation von bundesweit 176 Mitgliedsvereinen und  repräsentiert  mehr als 650.000 Mitglieder und  über  250 verschiedene Hunderassen. In die Zuchtbücher des VDH sollen jährlich lt. Internet  mindestens ca 120.000 Welpen eingetragen werden. (click hierEr ist ein föderal strukturierter Dachverband, in dem Rassehunde-Zuchtvereine, Hundesportverbände, Landesverbände sowie einige außerordentliche Mitgliedsvereine zusammengeschlossen sind. Click hier  Er ist Mitglied der FCI,  Fédération Cynologique Internationale = Weltorganisation der Kynologie mit Generalsekretariat in Belgien. Click hier

Vor diesem Hintergrund informierte der VDH durch Newsletter 01/013 intern seine Mitgliedsverbände über die „Initiative“ „Welpen sind keine Ware“. VDH, TASSO, DOGS „und Tierschutzorganisationen“ würden sich „ab sofort gemeinsam gegen den Welpenhandel einsetzen.“  „Ziel“ sei, „die breite Öffentlichkeit und die Politik“ …auf das zunehmende Problem der Welpenmafia aufmerksam…zu machen.“ Der VDH ging auch selbst an die Öffentlichkeit: Click  hier  und  hier 

Eine unter dem Blickwinkel des Tierschutzes im   G r u n d s a t z begrüßenswerte Initiative.

Jedoch erfolgte keine Definition und Konkretisierung der so genannten „Welpenmafia“.

Anscheinend wird billigend in Kauf genommen, dass der einzelne Kaufinteressent mangels Konkretisierung der „Mafia“ ins Messer läuft.

Konkrete, dem VDH zur Kenntnis gebrachte Vorfälle, stoßen beim VDH auf vollkommen taube Ohren. Sie werden nicht einmal durch Lese-/Eingangsbestätigung zur Kenntnis genommen, noch weniger beantwortet. Die Zielsetzung des VDH begegnet daher schon im Ansatz aufgrund seines eigenen Verhaltens erheblichen Zweifeln.

Überdies fasst der VDH seine eigenen Ziele u.a. im Geschäftsbericht 2012 zusammen. Click hier  Die Zucht stelle seine Kernkompetenz und die seiner Mitgliedsvereine dar.  Die Ahnennachweise seiner Mitgliedsvereine seien mit dem VDH-„Gütesiegel“ ausgezeichnet. Es gewährleiste (!), dass strenge Wurf- und Zuchtkontrollen durchgeführt würden. Das  „e i n e „ Ziel sei die Zucht von  „g e s u n d e n“ (!) und sozialverträglichen Rassehunden. Die VDH-Zucht-Ordnung nebst Durchführungsbestimmungen sei eine „Rahmenordnung“. Sie lege die „Mindestanforderungen“ für die Zucht unter „Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie der Bestimmungen der FCI“ fest, die von den Rassehunden-Zuchtvereinen des VDH eingehalten und rassespezifisch ergänzt werden „  m ü s s e n  “.  Der VDH hat die seine Mitgliedsvereine und Züchter verpflichtende Zuchtordnung nebst Durchführungsverordnungen veröffentlicht.  Um nur einige wenige Auszüge vorzustellen:

§ 8.4 der VDH-Zuchtordnung schreibt vor: Bei der Wurfabnahme hat der Zuchtwart ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, dass   s ä m t l i c h e  für die Erstellung der Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen notwendigen Angaben enthält. Weiterhin  m u s s  der Zustand der Welpen und der Mutterhündin, eventuelle Auffälligkeiten der einzelnen Tiere … beschrieben werden.

Ausweislich „I. Allgemeines: Zuchtbuch-Registerführung“ des VDH, dort Punkt 7.  m ü s s e n (!) die Ergebnisse zuchtrelevanter medizinischer Untersuchungen eingetragen werden.

Gem. § 9.6 der Zuchtordnung „Elternschaftsnachweis“ darf der Rassehunde-Zuchtverein Abstammungsnachweise erst aufgrund eines Elternschaftsnachweises (DNA-Test) ausstellen, wenn ernsthafte Zweifel an der Abstammung eines Hundes bekannt werden.

§ 2.1 der Zuchtordnung: Die Rassehunde-Zuchtvereine…haben dafür Sorge zu tragen, dass kommerziellen Hundehändlern und –züchtern der Zugang zu den Zuchtbüchern verwehrt bleibt;

§ 12 der VDH-Zuchtordnung legt sogar fest eine Ahndung von Verstößen: „Verstöße gegen die Zuchtordnung und/oder die jeweiligen Durchführungsbestimmungen sind zu verfolgen insbesondere durch a. Verwarnung, b. Geldbuße bis zu 10.000,00 EURO ….“ 

Usw. usw. u sw. Das klingt wie eine „strenge“ Zuchtordnung und soll anscheinend beeindrucken.

Durch Newsletter 03/2013 (Anlage 1) informierte der VDH intern seine Mitgliedsverbände allerdings  verständlicher über seine tatsächliche Zielrichtung:

„Bekanntlich ist es sowohl auf der Ebene des VDH als auch auf der Ebene der VDH-Zuchtvereine eine große Herausforderung, die Qualität und Vorteile der Zucht von Rassehunden im VDH in der Öffentlichkeit darzustellen und entsprechend aufklärend zu wirken. … Zielrichtung des VDH ist es, die zahlreichen positiven Maßnahmen und Programme der Zuchtvereine zu analysieren und  nicht in Einzelfällen evtl. auftretende Versäumnisse zu hinterfragen. … (Jörg Bartscherer Justiziar“)

 Download VDH Newsletter 03 2013.pdf Adobe Acrobat Dokument [46.0 KB] Download

Zielrichtung des VDH ist seinem eigenen Justiziar aus Newsletter 03/2013 zufolge keineswegs der Schutz der Tiere. Erklärte Zielrichtung des VDH ist stattdessen, die Öffentlichkeit zu Käufen bei den  eigenen, ausschließlich positiv darzustellenden, VDH-Zuchtvereinen zu lenken. Ob die einzelnen dem VDH angeschlossenen Züchter die auf dem Papier hochgesetzten verbalen  Vorgaben der Zuchtordnungen des FCI und des VDH tatsächlich umsetzen, ist dem VDH zufolge nicht einmal zu hinterfragen. Auftretende Versäumnisse in den eigenen Reihen der VDH-Verbände und VDH-Züchter sollen als angebliche „Einzelfälle“ keinerlei Beachtung finden.

Beim VDH gibt es hinreichend Volljuristen um zu wissen, dass ein Rechtsstaat NICHT funktioniert durch Beiseiteschieben von „Einzelfällen“.  Gerichtsfälle sind in aller Regel Einzelfälle von Betroffenen. Gerade die Umsetzung der Gesetze im Einzelfall ist Gegenstand der Gesetzesanwendung und –Beachtung. Jeder Welpenkauf ist logischerweise ein Einzelfall. Wieviele Käufer sich allerdings insgesamt schon abgewandt haben, ist u.a. allein dem Zulauf der „mafiösen“ Welpenhändler  zu erschließen.

Jeder Züchter ist nur solange ein „Einzelfall“, bis der Inhalt des Newsletter 03/2013 an alle VDH-Züchter seinen Schneeballeffekt umsetzt. Immerhin liefert das Internet bereits trauriges Zeugnis von zahlreichen beeindruckend schlechten Beispielen mancher VDH-Hunderassen, angefangen vom Deutschen Schäferhund bis zu ……

Da der VDH die Prüfung des Einzelfalles a priori grundsätzlich ablehnt, setzt er sich in diametralen Gegensatz zu den Grundsätzen seiner eigenen (Rechts-) Ordnungen und zu den Grundsätzen des Rechtsstaates.  Entsprechend tendenziös lenkend sind die für die Kaufinteressenten durch den VDH veröffentlichten „Checklisten“. Diese sollen angeblich in jedem konkreten Einzelfall den jeweiligen Kaufinteressenten angeblich in die sichere Lage versetzen, „seriöse“ Züchter gegen die Welpenmafia abgrenzen zu können. click hier

Die dem VDH initiativ angeschlossenen Organisationen  raten dem einzelnen Käufer gar zur Stellung von Strafanzeigen und zur Veröffentlichung von Einzelfällen. Welch ein immenses Risiko soll hier dem Käufer durch den VDH aufgebürdet werden in Ansehung der gegenteiligen konkreten massiven Hinweise des VDH mit VDH-Newsletter 03/2013 an seine Mitglieder.

Die interne Mitteilung des VDH an seine eigenen Vereine und Züchter ist im Klartext auch ohne Anstrengungen wie folgt zu verstehen:

Macht, was Ihr wollt. Hauptsache, Ihr stellt es gut in der Öffentlichkeit dar.

Das Ziel des VDH kann sehr gut auch so verstanden werden: 

Welpenmafia ist alles, was nicht dem VDH angehört. Die Seriosität eines VDH-Züchters ist gleichgültig. Es reicht der Zusatz „VDH“.

Das hat mit Tierschutz wenig zu tun. Eine Umsetzung der Tierschutzgesetze ist durch nichts gewährleistet, wenn jeder „Einzelfall“ schon einer Prüfung, und noch mehr irgendwelchen Maßnahmen seitens der Dachorganisation der deutschen „Rassehunde“ VDH entzogen wird. Überdies sind die Verbraucher bei mafiösen Welpenhändlern ebenso wenig geschützt wie bei anders bezeichneten Welpenzüchtern und Welpenverkäufern mit VDH-„Gütesiegel“. Im konkreten Fall hat der konkrete VDH-Züchter der „Wolfsspitze vom Elbauenland“ sogar mit verleumderischem In-Umlaufbringen absurdester Unterstellungen versucht, nicht nur eine Veröffentlichung des konkreten Mandats-Vorgangs eines beanstandeten Kaufs der Wolfsspitz-Welpen Alice vom Elbauenland und Arwen vom Elbauenland auf einer Unterseite der Webpräsenz von Rechtsanwalt Schwarz, sondern Letztere  ganz löschen zu lassen.

Das sind äußerst merkwürdige Methoden, die die Frage zulassen, wer eigentlich die „Welpenmafia“ ist, „wo“, „durch wen“ und „wie“ sie realiter mit tatkräftiger Unterstützung schon allein durch Billigung des VDH agiert … Es hat in mehrfacher Hinsicht wenig Sinn, „Polen“, „Rumänen“, „Holländer“ usw. usw. zu inkriminieren, und gleichzeitig seelenruhig Verhaltensweisen aus Regionen wie  Hamburg/Niedersachsen, Sachsen-Anhalt  u.a. per se zu negieren, nur weil mit dem „Güte“- Siegel des VDH behaftet. 

Die Politiker sind vorliegend gefordert, Tiere und Verbraucher zu schützen.

Nach eigenen Angaben hat der VDH 650.000 Mitglieder, die ihn letztlich finanzieren. Diese wiederum rekrutieren die Kosten aus Hundeverkäufen, insbesondere aus Welpenverkäufen.

Unterm Strich dürften sich hier mehrere Hundert Millionen EURO Umsatz summieren, wenn nicht gar ein Milliardengeschäft vorliegt.

Was hat die Politik zum Schutze des Käufers getan? Bislang gar nichts!

Gem. § 11 Abs 1 Tierschutzgesetz bedarf die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren oder der Handel damit der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für den privatrechtlichen Kauf ist damit zunächst nichts über die Rechte des Käufers ausgesagt. Allerdings gibt die ALLGEMEINE Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000, dort Nummern 12.2.1.5 und 12.2.1.5.1 einen auch für Käufer beachtlichen Hinweis auf gewerbsmäßiges Handeln des Züchters/Verkäufers. Gewerbsmäßig handelt danach, wer die Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Diese Voraussetzungen sind bei Hunden bereits dann erfüllt, wenn ein Züchter 3 (oder mehr) fortpflanzungsfähige Hündinnen hält  oder  3 (oder mehr) Würfe pro Jahr hat bzw. erzielt.

Weshalb nicht als alternatives Merkmal wie bei „sonstigen Heimtieren“ ein zu erwartender (!) Verkaufserlös von mehr als 4.000,00 DM (= mehr als 2.000,00 €) jährlich genannt wird, bleibt das Geheimnis der Ministerialbeamten. Immerhin steht in diesen Fällen fest, dass der Züchter/Verkäufer Unternehmer gem. § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist.

Damit bereits wäre der Käufer in diesen Fällen als Verbraucher gem. § 13 BGB geschützt.

Der VDH beruft sich darauf, dass es sich bei seinen Mitgliedern um sogenannte „Hobby“-Züchter handeln soll (s.auch § 2.1 der Zuchtordnung). Die Hobby-Zucht ist im Prinzip dadurch gekennzeichnet, dass eine Gewinnerzielungsabsicht nicht besteht. 

Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05 (NJW 06, 2250) – ein deutliches Ausrufungszeichen gesetzt. Anknüpfend an den europäisch-autonomen Unternehmerbegriff (BGH a.a.O. Rdn 18) in Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments hat der BGH verbindlich entschieden:

 „Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt die Unternehmerstellung des Verkäufers NICHT voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen“.

Diese Entscheidung ist zum Tierrecht (Pferderecht) ergangen. Tiere sind zwar keine Sachen, jedoch sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden (§ 90 a BGB). Im Verhältnis zu Hunden sind die Gewinnungskosten (Aufwendungen) bei Pferden erheblich höher. Es wird in der Regel nur 1 Fohlen geboren nach langer Trächtigkeit (340 Tage) der Stute. Bei Hunden dauert die Trächtigkeit nur ca 63 Tage. Es kommt bei einem Wurf regelmäßig eine Vielzahl von Welpen zur Welt. Je nach Rasse und Abstammung lassen sich so mit einem einzigen Wurf ca 5.000,00 bis 80.000,00 € erzielen. Und das schon im Welpenalter von ca 8 Wochen.

Wesentlich ist, dass das Argument der VDH-Züchter: „Ich mach das ja nur aus Hobby, ich mach damit nur Minus“ seit dieser BGH-Entscheidung nicht mehr zieht.

Die dortige Züchterin hatte sich erfolglos darauf berufen, dass sie die Zucht „nur als Hobby betreibe; die damit einhergehenden Geschäfte dienten nur dazu, die Verluste etwas zu reduzieren“. (BGH a.a.O. Rdn 15)

Damit dürfte feststehen, dass der    H u n d e k a u f   dem  V e r b r a u c h s güterrecht  unterliegt und die besonderen Verbraucher schützenden Vorschriften der §§ 474 ff BGB Anwendung finden. Der Hundezüchter kann sich auf sein „Kleingedrucktes“ im schriftlichen Kaufvertrag nicht berufen, wenn es zum Nachteil des Käufers von den gesetzlichen Schutzregeln abweicht.

Es geht allerdings nicht an, dass sich die Politik hier feige weggeduckt hat und die Verantwortung wie so häufig auf die Gerichte abschieben will.

Auch scheint es so, dass insbesondere bei VDH- (Unter) Vereinen bei einigen Personen starke wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, jedenfalls in einer Weise mit der „ehrenamtlichen“ Tätigkeit verknüpft sind, dass nicht mehr die hobbymäßige Tätigkeit oder gar die Liebe zum Tier im Vordergrund stehen. Dies dürfte zumindest bei Tätigkeiten als „Richter „ bei zahlreichen Hunderassen der Fall sein. Beispielsweise Herr Machetanz als Vorsitzender des „Verein für deutsche Spitze“ bringt es immerhin auf 65 Rassen, (click hier ) wobei allein die deutschen Spitze (097 05) als „eine einzige Rasse“ gezählt wurden (zuzügl. Japanspitz 262 05 und Volpino Italiano 195 05). Jedoch bestehen lt der Webseite des Vereins für deutsche Spitze mit eben diesem Richter als 1. Vorsitzendem die deutschen Spitze realiter aus: Wolfsspitz, Großspitz, Mittelspitz, Kleinspitz, Zwergspitz,  (click).

Nur am Rande bemerkt sei, dass die Hundezuchtvereine und der VDH sich gerne einen offiziellen öffentlichrechtlichen Anstrich geben. Dies betrifft nicht nur die Verwendung von Begriffen wie „Richter“ usw., sondern auch wie „Zuchtbuchamt“, „Urkunde“ (z.B. in Verbindung mit „Ahnennachweis“ u.ä.) … Um es klar und deutlich zu sagen:

Das  Zuchtbuchamt  ist     k e i n e      Behörde (anders als z.B. bei Pferden), auch wenn sich hier einige durch  Verwendung dieses Begriffes selbst schmeicheln und sich diese institutionelle Eigenschaft beimaßen wollen. Ebenso wenig bzw. erst recht sind die Ahnennachweise usw.

k e i n e    öffentlichen Urkunden. 

Sie sind aber nicht gänzlich unbeachtlich, sondern – ebenso wie Wurfmeldescheine, Wurfprotokolle, Zuchtwartprotokolle – usw.    p r i v a t rechtliche   Urkunden und können – ebenso wie ein Bierdeckel mit Strichen für die Bierchen – zu strafrechtlicher und schadensersatzrechtlicher Verfolgung führen.

Alle rechtlichen Überlegungen können jedoch eines nicht ersetzen: Die Liebe zum Hund und anderen Tieren. Die schönsten Verträge nützen nichts, wenn die Tierhaltung nur als Standes- oder Statussymbol und zur Befriedigung und Aufwertung des eigenen Ego oder zum Gewinnstreben dient, wie auch bei der Verwendung zu Hunderennen oder zur Gewinnung von rein   ä u ß e r l i c h e n   Schönheitsprämien bei   P l ü s c h hunden.

Für mehr Details   c l i c k   h i e r 

Wolfsspitze vom Elbauenland

Hüftgelenksdysplasie HD              dysplasie de la hanche

Wolfsspitze vom Elbauenland

Update 20.08.2013:

VDH Züchter Verweigerung Nachweis der Entwurmung der Welpen u.a.

Der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland  beanstandet per  18.07.2013, er sei  (wörtliches Zitat:)

 „nicht verpflichtet, Entwurmungen nachzuweisen.“  

 Das Wurfabnahmeprotokoll, dessen Vorlage der VdH öffentlich auf der Webseite des VdH und im Rahmen der Internetkampagne des VdH gegen Welpenhandel fordert zur Überprüfung von Entwurmung u.a. zwecks Erkennen eines seriösen Züchters sei (wörtliches Zitat:) ein

„vereinsinternes Dokument, dessen Herausgabe seitens des Vereins nicht gestattet ist“.  ???

Er  beanstandet ferner, dass er „als einziger konkreter Fall“ hervorgehoben werde. Er hebt explizit auf eine angebliche Mail vom 17. Mai 2013 von Frau  Sz von “Despinas Zauberwölfen“ an ihn ab. Diese Züchterin von Wolfsspitzen frage u.a. wörtlich, wie denn der Züchter „die Entwurmung nachweisen“ solle und betone: „Zuviel Entwurmen ist auch schädlich für die Darmflora der Kleinen z.B.“

Den Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland träfe auch in Bezug auf die Identität der verkauften Welpen (wörtliches Zitat:)

„keinerlei Nachweispflicht“.

Auch behauptet der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland per 18.07.2013, die von ihm selbst auf seiner eigenen homepage als „Ahnentafel“ von Elisa von der Lärchenhöhe und als „Ahnentafel“ von Leo vom Schmuttertal in der Öffentlichkeit so bezeichneten „Ahnentafeln“ seien keine „Ahnentafeln“, sondern (wörtliches Zitat:)  „ Information zur artgerechten Haltung und Pflege“.  ???

Die (Gewichts-)Angaben im hier (siehe weiter unten) veröffentlichtenWurfmeldeschein (wörtliches Zitat des Züchters der Wolfsspitze vom Elbauenland:)  „beruhten auf 

Abschreibfehlern der Zuchtwartin Gamalski,

die das Gewicht der Hunde von 10 Tagen zuvor abgeschrieben hatte.“  

 Ach so:  Abschreiben …

Haben VDH und Verein für deutsche Spitze die Zuchtordnungen aufgehoben?

Damit auch der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland, Bernd Willert, den Wert von Hunden mit der Erbkrankheit HD  (auch konkret „HD C“) und seine Versuche, die Information der Öffentlichkeit zu unterbinden, besser einschätzen kann, wird die Lektüre der Unterseite  der

Domain  RA Schwarz  „TIERSCHUTZ DIVERSES“ anheimgestellt.

3 Urteile mit Angabe Gericht, Aktenzeichen, Datum, vollständiger Text als Pdf-Datei beigefügt, Link auf Internetseite ….     Fazit: Wert eines HD-Hundes ist NULL €

Klick hier

Für weitere Details click hier     und hier      und hier     und aktuell hier

VdH-Zucht Vorsicht Hüftgelenksdysplasie  Wolfsspitze HD nicht kaufen

A Wurf Elbauenland mit Ahnennachweis:

Aaron ,   Aragorn,   Artos,   Attila    =   Rüden  Wolfsspitze vom Elbauenland

Alice ,  Arwen ,  Ayla  = Hündinnen    Wolfsspitze vom Elbauenland

       

Alice + Arwen vom Elbauenland

Dreibeinhaltung der am 01.09.2012 geborenen und am 29.10.2012 als   „g e s u n d“  verkauften Welpen  Alice und Arwen vom  Elbauenland wird seit dem 31.10.2012 durch die Mandantin durch Fotos pp festgehalten und dauert fort.  

 Mehrfache tierärztliche Untersuchungen und Diagnosen:   H ü f t e.

Die Erbkrankheit (!) Hüftgelenksdysplasie hat nichts, aber auch wirklich nichts zu tun weder mit Fellfarbe noch mit friseurmäßig  gestyltem  Plüschfell und noch weniger mit Alopecie.  Auch stimmungsvolle Fotos (z.B. Sonnenuntergänge ohne erkennbare Hunde) haben mit dem emotionalen Sektor des Gehirns beim Betrachter zu tun,  nicht jedoch mit dem,  der das Denken steuert.  „Hübsch“ oder „schön“  ist nicht gleichzusetzen mit frei von Erbkrankheiten (!).

Wer meint, aus in Steh-, Sitz- und Liegeposen drapierten Hunden auf den Ausschluss der Erbkrankheit (!) Hüftgelenksdysplasie schließen zu müssen,  zumal angeblich „alle“ (???) Spitze „langlebig“ (???) seien,  sollte sich besser auf    S t e i f t i e r e   beschränken.

„Richter“-Beurteilungen auf irgendwelchen „Ausstellungen“  setzen rechtskräftige tiermedizinische Obergutachten  über die Tatsache festgestellter HD D  nicht außer Kraft. Wer auch noch auf seiner Webseite versucht, dieses Gutachten wegen angeblicher „Tanzeinlagen“ beim „Futterfassen“ ins Lächerliche zu ziehen, verdeutlicht,  dass es solchen Züchtern auf das Wegzüchten von feststehenden Erbkrankheiten (!) überhaupt nicht ankommt.

Wer auch noch stolz hervorhebt, schon die allererste  Zuchthündin der eigenen Zuchtlinie namens Conny vom Wielandstein (durch den Züchter vom Elbauenland neuerdings auf seiner Webseite wie folgt geschrieben: conny-vom-wielandstein) habe die Erbkrankheit (!) HD gehabt und mehrere Hundert Nachkommen der Linie Schmuttertal hervorgebracht, demonstriert fehlendes Verantwortungsbewusstsein.

Es ist zu wünschen, dass Alice und Arwen vom A-Wurf vom Elbauenland keine gesundheitliche „Ähnlichkeit“ entwickeln mit ihrer erblich HD-belasteten Mutter Elisa von der Lärchenhöhe und noch weniger mit ihrer erblich HD-belasteten Grossmutter  Gypsi vom Schmuttertal oder gar ihrer  vielleicht hübschen, aber noch viel stärker HD erblich belasteten Tante Natalie vom Schmuttertal.

Alice vom Elbauenland und Arwen vom Elbauenland sind weibliche Wolfsspitze vom Elbauenland , lt. Papieren geboren am 01.09.2012.  Die Namen sind die offiziellen und urkundlich eingetragenen Namen.

Die offizielle Rasse ist die der Wolfsspitze. Wolfsspitz Keeshond.

Beide Wolfsspitze gehören einer Mandantin von Rechtsanwalt Schwarz.

Der erste Teil der Namen beginnt mit dem Buchstaben „A“.   Das heißt, dass es sich um den ersten Wurf dieses „Zwingers“, nach der Zucht-Terminologie um den „A-Wurf“ handelt:

A-Wurf Wolfsspitze vom Elbauenland

Der zweite Teil des Namens Elbauenland ist der eingetragene Name des „Zwingers“, d.h. der Zuchtstätte bzw. des Zuchtbetriebes.   Er ist o f f i z i e l l e r N a m e n s b e s t a n d t e i l jedes in dieser Zucht geborenen Wolfsspitzes.

Die offiziellen Urkunden jedes Hundes heißen „Ahnennachweise“.    Sie werden durch die Zuchtbuchstelle ausgestellt.

Der Zuchtbuchführende Verein für Wolfsspitze in der Bundesrepublik Deutschland ist der Verein für Deutsche Spitze e.V.    Dieser veröffentlicht auf seiner Webseite die Zwinger, Züchter und weitere Informationen hierzu.

Beide Wolfsspitze wurden am 29.10.2012 als so bezeichnete „Auslesezucht“ zum Preise von 1.900,00 € verkauft. Für Alice und Arwen vom Elbauenland ergaben die Webseiten und sonstigen schriftlichen Anpreisungen vor Kaufvertrag keine den Kauf möglicherweise negativ beeinflussenden Angaben.

Die Ahnennachweise enthalten alle Wurfgeschwister mit Namen, Zuchtbuchnummern, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Ur-Ur-Großeltern.

Diesen Urkunden müssten theoretisch korrekte Angaben, Wurfmeldebescheinigungen und Wurfabnahmeprotokolle pp zugrunde liegen.     

K l i c k   auf den  Link : Wurfmeldeschein Elbauenland vom 25.10.2012    ausgefüllt und unterzeichnet von der Zuchtwartin  und  2. Vorsitzenden des VdH-Vereins für deutsche Spitze Gabriele Gamalski : 

Totgeburten – angebliche PL-Untersuchung bei Elisa von der Lärchenhöhe – fehlende Nachweise für die behaupteten PHPT-Untersuchungen – fehlende Angaben zur Entwurmung usw. usw.

Wegen der weltweit unternommenen Zucht-Anstrengungen zur Eindämmung stark gesundheitsgefährdender Erbkrankheiten sind die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen urkundlich zu dokumentieren sowie in theoretisch kontrollierten und auf Gesundheit und Vitalität ausgerichteten Zuchten auf ihren weitgehenden Ausschluss zu achten.

Auf seiner eigenen Webseite hat der Züchter vom Elbauenland sogenannte „Ahnentafeln“ veröffentlicht ohne Angabe der Quelle und insbesondere    O H N E    jeden  H i n w e i s   auf die  HD.

Der Begriff HD taucht nicht einmal auf – weder bei der Mutter Elisa von der Lärchenhöhe noch in der Linie des Vaters Leo vom Schmuttertal:

sog. Ahnentafel Elisa ohne Hinweis auf HD        sog. Ahnentafel Leo ohne Hinweis auf HD

Diese sogenannten „Ahnentafeln“ sind    i r r e f ü h r e n d   wegen Verheimlichung der HD. Kaufinteressenten werden     g e t ä u s c h t .

Die offiziellen Ahnennachweise wurden leider erst am 03.11.2012 gefertigt, d.h. erst NACH Kauf.

Sie wurden mit Verzögerung erst noch sehr viel später erst im Januar 2013 ausgehändigt.

Ahnennachweise Alice und Arwen vom Elbauenland Alice vom Elbauenland Arwen vom Elbauenland

Die Käuferin der beiden Wolfsspitze wurde durch die Ahnennachweise hochgradig in Alarm versetzt und schockiert schon alleine durch das zuvor nicht einmal angedeutete und nun aus für sie heiterem Himmel beurkundete Auftreten der Erbkrankheit

Hüftgelenksdysplasie  HD     dysplasie de la hanche

in   beiden Elternlinien  vom  Schmuttertal   und  von der  Lärchenhöhe

Die urkundlich als Mutter der beiden gekauften Wolfsspitze Alice vom Elbauenland und Arwen vom Elbauenland ausgewiesene Elisa von der Lärchenhöhe wurde urkundlich selbst als Träger der Erbkrankheit Hüftgelenksdysplasie HD ausgewiesen:

Mutter: Elisa von der Lärchenhöhe HD

Der in den Ahnennachweisen als Vater der beiden gekauften Wolfsspitze Alice vom Elbauenland und Arwen vom Elbauenland ausgewiesene

Leo vom Schmuttertal Sohn von Gypsi HD

wurde als unmittelbarer Sohn der Großmutter GYPSI vom Schmuttertal beurkundet.

GYPSI vom Schmuttertal (durch den Züchter neuerdings auf seiner Webseite geschrieben: gypsi-vom-schmuttertal)  ihrerseits ist selbst urkundlich als Träger der Erbkrankheit Hüftgelenksdysplasie HD ausgewiesen.

Großmutter Gypsi vom Schmuttertal HD

Dieses Auftreten der Erbkrankheit Hüftgelenksdysplasie HD in beiden Elternlinien veranlasste die Mandantin zu weiteren Recherchen.

Sowohl in den Bekanntmachungen des Zuchtvereines der Deutschen Spitze als auch in Internet-Spitz-Datenbanken fand sich der für ihren Kauf zu späte Hinweis auf einen weiteren Nachwuchs der Linie Schmuttertal,

Natalie vom Schmuttertal

mit einer noch erheblich stärker  ausgeprägten Erbkrankheit Hüftgelenksdysplasie HD.

Der durch ein offizielles Obergutachten bei Natalie vom Schmuttertal festgestellte und durch den Verein für Deutsche Spitze der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Grad der Hüftgelenksdysplasie ist so hoch bewertet worden, dass eine 

W e i t e r z u c h t     a u s g e s c h l o s s e n    ist.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind Zuchtbuch beeinflussend, ob sie jedem gefallen oder nicht.

Natalie vom Schmuttertal hat als Eltern Asterix vom Erzengel  und Gypsi vom Schmuttertal.

Beispielsweise  u.a. auch die vom Verein für deutsche Spitze angegebenen Wolfsspitz-Deckrüden

Kalle vom Schmuttertal

Leo vom Schmuttertal

haben die   i d e n t i s c h e n    Eltern wie  Natalie vom Schmuttertal:

Asterix vom Erzengel (Vater)   und   Gypsi vom Schmuttertal (Mutter)

Die Züchter beider Hunde  enthalten sich auf ihrer jeweiligen Webseite bis heute (09.05.2013) jedweden Hinweises auf die in der Linie auftretenden HD-Fälle und behaupten angebliche „HD-Freiheit“  entgegen den weltweit anerkannten aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Erbanlage.

Wie selbstverständlich enthalten sie sich weiterhin jedweden Hinweises auf die in ihrer Wolfsspitz-Linie nachgewiesenen aufgetretenen HD-Fälle.

Ein solches Verhalten entspricht weder den anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen  noch den  Züchter und Verkäufer obliegenden Sorgfalts- und Informationspflichten.

Ein VdH-Verein, der dies nicht offenlegt, sondern  unterstützt und  ggf. fördert, macht sich ggf. selbst schadensersatzpflichtig.

Die Mandantin bedauert den Kauf der beiden Wolfsspitze schon allein wegen Verheimlichung jedweden Hinweises vor dem Kauf und wegen der weiteren folgenden Vorgänge und Erkenntnisse.

Jede der sich erst nach und nach ergebenden weiteren Erkenntnisse hinsichtlich der beanstandeten Vorgehensweise hat ihr

jede  F r e u d e   an  der Rasse der  W o l f s s p i t z e   g e n o m m e n .

Die Mandantin hätte jedenfalls die beiden Wolfsspitze Alice vom Elbauenland und Arwen vom Elbauenland in Kenntnis der o.a. Umstände der nicht von der Erbkrankheit Hüftgelenksdysplasie HD freien Abstammung auf gar keinen Fall gekauft und würde diesen KAUF NIE WIEDER tätigen

Fazit:    Nicht   kaufen  

 

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Ordre des médecins vétérinaires du Québec :  La dysplasie de la hanche chez le chien

1-   k l i c k :   Qu’est-ce que la dysplasie de la hanche?

C’est une anomalie de développement de la hanche qui mène éventuellement à la dégénérescence (ostéoarthrose) de celle-ci . L’animal qui en souffre naît avec une hanche saine mais, avec la croissance, survient des changements « pathologiques » qui favoriseront la détérioration de l’articulation; elle deviendra alors « arthritique ».

 2-  Quelle en est la cause?

La dysplasie de la hanche est une maladie complexe et plusieurs questions demeurent encore sans réponse.

 Tous s’entendent à dire qu’il s’agit d’une maladie héréditaire.

 Par contre, d’autres facteurs (environnementaux)   peuvent  influencer l’apparition et/ou la sévérité de la maladie. L’alimentation, la supplémentation et l’exercice peuvent avoir un rôle à jouer dans le développement et les manifestations cliniques de la dysplasie de la hanche,

 mais     s i  ,   et seulement     s i 

l’animal  est porteur des gênes de la maladie.

3-Quelles races en sont affectées?

Tous chiens, quelqu’en soit la race, peuvent être affectés par la dysplasie de la hanche. Elle est beaucoup plus fréquente par contre chez les chiens de race géante, grande et moyenne.

 4-Quels sont les symptômes de la dysplasie de la hanche?

Il n’y a aucun symptôme caractéristique de la dysplasie de la hanche mais

 certains signes devraient nous mettre la puce à l’oreille:

difficulté à se lever, à monter les escaliers, à sauter, intolérance à l’exercice, boiterie plus ou moins sévère d’une ou des deux pattes arrière après une période de repos, course en « saut de lapin »…

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